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Das Neutralitätsgebot– ein rechtlicher Maulkorb für die politische Bildung?
5. Juni 2019, 18:00 bis 20:00
FreeVortrag und Diskussion mit Prof. Dr. Friedhelm Hufen
Mit einer Melde-Plattform für politische Äußerungen von Lehrer_innen sorgt die AfD gerade in vielen Bundesländern bei Lehrkräften, Eltern und Schüler_innen für Irritationen. Erklärtes Ziel der Plattform ist es, für die Einhaltung eines „schulischen Neutralitätsgebotes“ zu sorgen. Auch Träger der politischen Bildung sehen sich zunehmend Vorwürfen ausgesetzt, sie würden mit ihrer Arbeit gegen Neonazismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegen ein solches Gebot verstoßen.
Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen in Sachsen 2019 fragen sich viele aus öffentlichen Mitteln geförderte Vereine und Initiativen, welche Themen sie mit ihren Veranstaltungen und Aktivitäten aufgreifen können – und welche nicht. Was hat es also mit diesem „Neutralitätsgebot“ auf sich? Handelt es sich dabei um einen rechtlichen „Maulkorb“ für die politische Bildung? Wie viel politische Neutralität müssen sich Träger der politischen Bildung auferlegen?
Der Jurist Prof. Dr. Friedhelm Hufen vertritt die These, dass politische Bildungsarbeit nie „neutral“ im Sinne von „politisch indifferent“ sein kann. Die Offenheit des politischen Diskurses und der Kritik gehört demnach zu den Kernelementen der verfassten Demokratie und darf nicht durch Neutralität, politische Zurückhaltung und Äquidistanz zu politischen Kräften eingeebnet werden.
In seinem Vortrag stellt Prof. Hufen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Neutralitätsgebotes vor und legt dar, was daraus für die politische Bildungsarbeit privater Träger und Veranstaltungen kommunaler Träger folgt.
Anschließend wird es die Möglichkeit zur Diskussion geben.
Prof. Dr. Friedhelm Hufen ist Professor für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und war Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (a.D). Zum Thema des Vortrags hat er kürzlich einen Aufsatz in der Zeitschrift Recht der Jugend und des Bildungswesens veröffentlicht.
ANTIDISKRIMINIERUNGSREGEL
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder andere menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
In Kooperation mit dem Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e.V.